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Arbeitgeberbescheinigung

Die Arbeitgeberbescheinigung muss innert einer Woche vom Arbeitgeber ausgefüllt werden

Arbeitgeber, die unwahre Angaben machen oder die Arbeitgeberbescheinigung Arbeitnehmenden nicht (rechtzeitig) geben, können mit Busse bestraft werden.

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Arbeitgeberbescheinigung: Alles was wichtig ist

Definition Arbeitgeberbescheinigung

Die Arbeitgeberbescheinigung ist eine Urkunde, die Arbeitgeber auf Wunsch von Arbeitnehmenden ausstellen müssen.

Inhalt Arbeitgeberbescheinigung

Die Personalien der Arbeitnehmenden sowie Art, Dauer, Verdienst (mit Lohnabrechnungen) und der Kündigungsgrund werden festgehalten.

Unterschied zur Arbeitsbestätigung

Die Arbeitgeberbescheinigung wird der Arbeitslosenkasse eingereicht. Die Arbeitsbestätigung einer Bewerbung beigelegt.

Rechtliche Grundlagen

Die Arbeitgeberbescheinigung muss innert einer Woche (Art. 20 Abs. 2 AVIG) vom Arbeitgeber ausgestellt werden.

Arbeitgeberbescheinigung
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